Frontlit PVC
BannerSkandal Material Frontlit PVC

Mesh PVC
Gitternetz Banner

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Blockout PVC
Banner beidseitig

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Backlit PVC Banner
zur Hinterleuchtung

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Fahnenstoff
ohne B1

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Fahnenstoff
mit B1

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Fahnenstoff
Longlife

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Dekotex
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Satin
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Hissfahnen
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Bannerfahnen
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Schwenkfahnen
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Liegestuhl
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Rollups
einseitig

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Rollups
beidseitig

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Kundenstopper
Standard

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Kundenstopper
mit Federn

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Kundenstopper
mit Wassertank

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Deckenhänger
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Beachflag
Tropfenform

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Beachflag
Gerade Form

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Beachflag
Rechteckform

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Allgemeine Geschäftsbedingungen BannerSkandal GmbH

§ 1 Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Die BannerSkandal GmbH schließt Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BannerSkandal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Mit dem Absenden einer schriftlichen Bestellung per Post, Fax, E-Mail oder über unseren Online-Shop macht der Kunde BannerSkandal ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der BannerSkandal-Auftragsbestätigung beim Kunden, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte ist stets der Besteller der Vertragspartner von BannerSkandal. Etwas anderes gilt nur, wenn der Besteller eine Originalvollmacht des Empfängers vorlegt.
3. BannerSkandal behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder bereits geschlossene Verträge außerordentlich zu kündigen, sofern der begründete Verdacht besteht, dass in den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten sind.

§ 3 Preise und Rechnungslegung
1. Alle auf der Internetseite angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche, vom Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, werden gesondert berechnet. BannerSkandal ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen vorzunehmen. Gleiches gilt, wenn die vom Kunden bereitgestellten Druckdaten mit außergewöhnlichem Aufwand bearbeitet werden müssen, um für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags geeignet zu sein.
2. BannerSkandal versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail.
3. Es gelten nur die dem Kunden von BannerSkandal mitgeteilten Zahlungsarten.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Bruttoendpreis sofort nach rechtsgültigem Zustandekommen des Vertrages (Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden) zur Zahlung fällig.
5. Ist es aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erforderlich, eine Liefersendung auf Wunsch des Kunden erneut zu versenden, so hat der Kunde alle hierdurch anfallenden Kosten zu tragen. Hat der Kunde seinen Sitz in einem EU-Ausland und verfügt der Kunde über eine gültige USt-IdNr., so wird die Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellt. Wurde die Lieferung aufgrund einer falsch angegebenen oder ungültigen USt-IdNr. als steuerfrei behandelt und beruhte dies auf unrichtiger Kundenangabe, so schuldet der Kunde die zuvor nicht berechnete Steuer. Hat der Kunde seinen Sitz in einem Nicht-EU-Land, so wird die Rechnung ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellt.
6. Zusatzkosten wie z. B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden im Verlauf des Bestellvorgangs angezeigt und sind Vertragsbestandteile.
7. Die Herstellung eines Druckprodukts erfolgt ausschließlich aufgrund von Kundenangaben. Es handelt sich hierbei um eine individuelle Anfertigung. Zur nachträglichen Stornierung eines Auftrages ist BannerSkandal nicht verpflichtet.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die übliche Lieferzeit beträgt für Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich 6 bis 7 Werktage (Montag bis Freitag) nach Eingang der vollständigen Zahlung bei BannerSkandal und Vorlage der vollständigen Druckdateien. Für Bestellungen aus dem Ausland oder Bestellungen per Nachnahme verlängert sich die Lieferzeit aufgrund längerer Versandwege und Zahlungsabwicklungen um bis zu 5 Werktage. Angegebene Liefertermine sind jedoch unverbindlich. Angegebene Liefertermine dienen ausschließlich als Angaben für die geplante Auslieferung der Waren beim Kunden. Ein verbindlicher Liefertermin muss von BannerSkandal ausdrücklich als solcher bezeichnet und akzeptiert worden sein.
2. Kann ein zuvor vereinbarter verbindlicher Liefertermin durch BannerSkandal nicht eingehalten werden, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Eine zuvor vereinbarte Lieferzeit verlängert sich in Fällen höherer Gewalt mindestens um die Zeit, für die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik und Betriebsstörungen - insbesondere technische oder physikalische Störungen bei der Datenübertragung - soweit diese Hindernisse auf die ordnungsgemäße Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind, aber auch alle anderen Fälle von höherer Gewalt. Gleiches gilt sinngemäß, wenn das Hindernis bei einem Vertragspartner von BannerSkandal eintritt, der an der Auftragsabwicklung beteiligt ist.
4. BannerSkandal beginnt mit der Produktion erst:
  • nach Eingang der vollständigen Zahlung oder nach Erhalt eines Zahlungsnachweises (geltend auch bei Differenz­zahlungen)
  • nach Erhalt der Druckfreigabe auf erstellte, geprüfte oder bearbeitete Druckvorlagen
  • mit vollständig angegebener Rechnungs- und Lieferadresse
  • nach Festlegung des kompletten Bestellumfangs (Produkte, Stückzahlen, Konfektionierungen, Motivanzahl etc.)
Die Produktion startet am Werktag nach der Produktions­übergabe. Unsere Werktage zählen von Montag bis Freitag. Änderungen an der Bestellung nach Produktionsübergabe sind nicht möglich.
5. Expressanfragen sind vor Bestellung schriftlich an BannerSkandal zu richten. Eine Beschleunigung des Auftrages nach Bestellung ist ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt und auch dann, wenn die Auslieferung durch Mitarbeiter von BannerSkandal erfolgt. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme der Ware durch den Kunden aus Gründen, die BannerSkandal nicht zu vertreten hat, so geht die vorgenannte Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Zustellbereitschaft beim Kunden auf denselben über. Anfallende Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde.
2. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch BannerSkandal gegen versicherbare Schäden versichert. Die Kosten trägt in diesem Fall der Kunde.

§ 6 Druckdaten, Prüfungspflicht
1. BannerSkandal führt Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus. Druckdaten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die im Rahmen der Bestellung auf der Website von BannerSkandal vorgegeben werden. Bei abweichenden Datenformaten oder abweichenden Spezifikationen kann ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet seine Druckdaten vor Übermittlung an BannerSkandal sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Zur Überprüfung der übermittelten Druckdaten ist BannerSkandal nicht verpflichtet. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse aufgrund fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
3. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die von BannerSkandal vorgegebenen Formate verarbeitet. Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von BannerSkandal verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von BannerSkandal. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko einer Konvertierung selbst trägt. BannerSkandal ist berechtigt, für die Konvertierung ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
4. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann BannerSkandal die gelieferten Daten konvertieren. Bei Konvertierung von RGB-Daten oder ICC Farbprofilen kommt es naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original. Die Gefahr für derartige Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Kunden. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Kunde ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.
5. Sind bei der Bestellung PANTONE-, HKS- oder RAL-Farben zu beachten, dann ist bei der Bestellung darauf hinzuweisen. Erfolgt kein Hinweis, dann werden diese Farbwerte nicht berücksichtigt.
6. Enthält die Bestellung mehrere Layouts, so hat der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ohne Hinweis oder klare Zuordnung der Druckdaten behält sich BannerSkandal GmbH das Recht auf Druck eines beliebigen Layouts in einer bei der Bestellung genannten Stückzahl vor.
7. Da beim Druck verschiedene Druckmaschinen eingesetzt werden, können sich Fahnen oder Banner in Bezug auf Farben deutlich voneinander unterscheiden. Ein Vergleich der Farben von Fahnen und Bannern der BannerSkandal mit denen von anderen Unternehmen kann daher nicht durchgeführt werden. Ein digitaler CMYK-Druck auf den von uns verwendeten Materialien unterscheidet sich immer von anderen Drucktechniken, z. B. Offsetdruck.
8. Folgende Farben sind mit unseren Druckverfahren nicht zu erreichen: Gold, Silber, metallische oder Fluoreszenzfarbtöne.
9. Beim Großformatdruck von Bannern und Fahnen kann es bei sehr kleinen oder dünnen Elementen dazu kommen, dass z. B. Aufschriften oder sonstige Objekte zusammenfließen. BannerSkandal rät im Zweifelsfall immer zum Proof oder Musterdruck. Ohne Proof oder Musterdruck übernimmt BannerSkandal keine Garantie.
10. Sofern vom Kunden Druckdaten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen und Datenträgeraustausch, übernimmt BannerSkandal keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Druckdaten. Druckdaten des Auftragnehmers werden von BannerSkandal nicht archiviert. BannerSkandal leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten. Sofern Daten recherchiert oder wieder hergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden.

§ 7 Beanstandungen
1. Der Kunde hat die Eignung seiner zu liefernden Daten sowie ggf. der ihm zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse auf Basis der von ihm bereitgestellten Daten in jedem Fall sorgfältig zu prüfen.
2. Mängel an gelieferter Ware sind binnen einer Woche nach Erhalt bei BannerSkandal schriftlich anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist kommt es auf die nachweislich rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige an.
3. Beanstandungen, die letztlich darauf beruhen, dass der Kunde die Vorgaben für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig gewählt wurde oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind.
4. Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch im Fall von Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei BannerSkandal gedruckt wurde.
5. Markt- bzw. Branchenübliche produktionsbedingte Fertigungstoleranzen bei der Größe, Form und Konfektion bis zu fünf Prozent der jeweiligen Messgröße und bei der Stückzahlabweichung bis zu zwei Prozent, sind kein Mangel und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware.

§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Haftung
1. BannerSkandal haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter beruhen. BannerSkandal haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, gleich welcher Art.
2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens BannerSkandal oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Soweit die Haftung von BannerSkandal ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentum, Archivierung, Urheberrecht
1. Die von BannerSkandal zur Auftragsabwicklung hergestellten, offenen und eingesetzten Daten und Druckträger bleiben Eigentum von BannerSkandal.
2. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden weder über den Liefertermin hinaus bei BannerSkandal aufbewahrt, noch an den Kunden übersandt.
3. Die Erzeugnisse von BannerSkandal werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten hergestellt. BannerSkandal hat auf den Inhalt der Druckerzeugnisse keinen Einfluss, insbesondere ist BannerSkandal nicht verpflichtet, Nutzungs- oder andere Rechte zu prüfen. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
4. Der Kunde haftet alleine dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt BannerSkandal, soweit diese wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzungen, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen wird, vorbehaltlos, uneingeschränkt und unwiderruflich frei. Dies gilt aus für Rechtsverteidigungskosten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. BannerSkandal behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Kosten aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Ware in ordentlichem Geschäftsgang an Dritte weiter zu verkaufen; in diesem Fall tritt der Kunde bereits heute unwiderruflich alle Rechte und Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, bis zur Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich etwaig ausgewiesener Umsatzsteuer an BannerSkandal ab. BannerSkandal nimmt die Abtretung hiermit an.
2. Zur Einziehung einer Forderung gemäß § 11 Abs. 1 bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis für BannerSkandal, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BannerSkandal verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann BannerSkandal verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offenlegt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben übermittelt, sämtliche hierzu erforderlichen Unterlagen auf seine Kosten an BannerSkandal aushändigt und auch dem / den Schuldner / n (Dritten) die Abtretung offenlegt.

§ 12 Versandkosten
1. Die Versandkosten werden auf der Website im Warenkorb, bei der Kalkulation der gewünschten Banner angezeigt. Dies geschieht ohne vorherige Registrierung bzw. ohne eine Übermittlung personenbezogenen Daten des Kunden.
2. Grundsätzlich versendet BannerSkandal alle Banner, die eine Rollenlänge ab 4,00 m überschreiten (kürzeres Seitenmaß), gefaltet und verpackt, ausgenommen Stoffbanner. Dies geschieht sorgfältig, dennoch können vorübergehend Falten im Material entstehen, die sich nach einer Weile aushängen. Diese Versandart ist besonders geeignet für Werbebanner, die von weitem betrachtet werden. PVC-Banner, die von Nahem betrachtet werden, werden im Standard auf Rolle transportiert. Dies funktioniert ohne Falten und bis zu einer Rollenlänge von max. 4,00 m (kürzeres Seitenmaß). Alle anderen Änderungen sollten mit einer zusätzlichen Vereinbarung, schriftlich festgehalten werden. Da der Versand auf Rolle über Speditionen abgewickelt wird, berechnet BannerSkandal eine Zusatzpauschale, die auf den normalen Versandpreis aufgeschlagen wird.
3. Speditions-Sonderfälle (jeder Versand auf Rollen, die länger als 4,00 m sind) müssen vor Auftragserteilung bei BannerSkandal zusätzlich angefragt werden. Für eine Beauftragung dieser Versandart bedarf es einer zusätzlichen Vereinbarung, die schriftlich festgehalten sein muss.


Stand Januar 2024




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